Grundschulpädagogik
Der Begriff „Grundschulpädagogik“ legt den Eindruck nahe, dass es eine spezifische Pädagogik für Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter gibt. Dabei ist unklar, ob das besondere der Grundschulpädagogik auf das Alter der Schüler:innen oder die Schulform bezogen ist.
Historisch ist die Grundschule Ergebnis eines politischen Kompromisses nach dem ersten Weltkrieg. Im Reichsgrundschulgesetz ist festgeschrieben: „Die Volksschule ist in den vier untersten Jahrgängen als die für alle gemeinsame Grundschule, auf der sich auch das mittlere und höhere Schulwesen aufbaut, einzurichten.“
Mit „Volk“ war dabei die einfache Bevölkerung gegenüber den gehobenen Ständen oder Bevölkerungsklassen gemeint.
Die „Vorschulen“, die die Kinder der gehobenen Stände direkt auf das höhere Schulwesen vorbereiteten, mussten bis 1925 geschlossen werden. Die Einrichtung von Privatschulen ermöglichte allerdings ein Schlupfloch für die gehobenen Stände.
1964 einigten sich die Kultusminister der Länder den Begriff „Volksschule“ abzuschaffen. Die Volksschule wurde untergliedert in die Grund- und Hauptschule; die mittleren Schulen wurden als „Realschule“ bzw. „Gymnasium“ konkretisiert.
Unabhängig von den Begriffsbezeichnungen legte das Schulgesetz von 1920 die Struktur der Grundschule fest und damit die Rahmenbedingungen für Lehrer und Schüler.
Die juristische Bestimmung der Grundschule verpflichtet sie von Beginn an zu zwei Aufgaben, auch wenn diese nicht direkt benannt werden. Einerseits sollen alle Kinder die Schule besuchen und lernen können. Andererseits bekommt die Grundschule von der Politik die Aufgabe, mit Schulbeginn die Schüler:innen danach zu unterscheiden, wie lange sie lernen dürfen.
Dieser Widerspruch bestimmt die Arbeit in der Grundschule ebenso wie die Debatte über die Grundschule – unabhängig davon, wie lange die Grundschule dauert, wie selektiert wird und was dessen Ergebnis ist.